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Landschaftsarchitekten, Bauleitplaner & Umweltplaner
Unsere Kernkompetenzen liegen in der Landschaftsarchitektur, Bauleitplanung und Umweltplanung.
Landschaftsarchitektur
Objektplanung Freianlagen
Ob Parkanlagen, Repräsentationszonen, Platzanlagen, Fußgängerzonen, Freibäder, Kurparks, Friedhöfe, Parkplätze, Gestaltung und Einbindung von Verkehrsanlagen, Begrünung von Werksgeländen oder Hausgärten, Innenhöfe, Dach- und Terrassengärten – jede neue Aufgabe verlangt nach einer individuellen Lösung.
Wir suchen gemeinsam mit Ihnen und den zukünftigen Nutzern nach optimalen Lösungen. Entscheidend ist dabei die Funktionalität im Einklang mit harmonischer Gestaltung und finanziellem Budget.
Gewässerentwicklung
Die Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses vor dem ausschließlichen Hintergrund der Nutzungsansprüche der Menschen an die Gewässer stehen heute im besonderen Gegensatz zu den sich aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ergebenden geänderten wasserwirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen an die Gewässerunterhaltung und -entwicklung.
Spätestens seit Ende 2009 ist die Gewässerunterhaltung an den Bewirtschaftungszielen der EU-WRRL auszurichten. Die Unterhaltung, Pflege und Entwicklung der Fließgewässer muss somit den Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Für die Zielerreichung der EU-WRRL wird die Gewässerunterhaltung und -entwicklung in den kommenden Jahren eine zentrale Bedeutung einnehmen.
Bereits seit 2003 beraten wir, vor dem Hintergrund der veränderten ökologischen Anforderungen, Gewässerunterhaltungs-
träger bei Ihren Unterhaltungsaufgaben und deren schrittweiser Anpassung an die Bewirtschaftungsziele der EU-WRRL.
Park- und Gartendenkmalpflege
Parks und Gärten zählen zu den Kleinoden, die wir von unseren Vorfahren geerbt haben, um sie zu pflegen, zu erhalten und eines Tages weiter zu vererben. Sie bieten ästhetische Schönheit und teilweise aktuelle Funktionalität, vor allem aber sind sie Zeugnisse von Lebensstil und Umgang mit dem Freiraum vergangener Zeiten.
Gemeinsam mit Ihnen stellen wir uns gerne den Aufgaben der Neugestaltung, sachgerechten Pflege und/oder stilvollen Wiederherstellung historischer Zustände. Neben dem Erhalt der kulturhistorisch interessanten Freiraumsubstanz bemühen wir uns aber auch um die Finanzierbarkeit (Fördermittelbeantragung) und die Nutzbarkeit in der Gegenwart (Funktionalität).
Straßenplanung
Insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung werden wir oft gefragt, ob wir auch die notwendige Straßenplanung mit übernehmen könnten.
Wir sind der Auffassung, dass viele kleine Büros, die bei Bedarf miteinander kooperieren, im heutigen Wettbewerb wesentlich besser bestehen können, da die einzelnen Büros sich flexibler neuen Herausforderungen stellen.
Deshalb übernehmen wir selbstverständlich auch gerne diese und andere Ingenieurleistungen in Gemeinschaft mit unseren Kooperationspartnern.
Bauleitplanung
Bebauungsplanung
Neben der Neuausweisung von Bauplätzen wird es in Zukunft immer wichtiger sein, bestehendes Baurecht den veränderten Bedürfnissen der Wirtschaft und der privaten Haushalte anzupassen.
Nur wenn die Bauleitplanung als Prozess (nicht als statisches Instrument) verstanden wird, können die Ziele, nämlich die Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, erreicht werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung und unseren intensiven Austausch mit den oberen Landesbehörden, den Landratsämtern und den zuständigen Umweltämtern beraten wir Sie kompetent und flexibel.
Flächennutzungsplanung
Gerade für die Flächennutzungsplanung gilt der Satz: Nur wenn die Bauleitplanung als Prozess (nicht als statisches Instrument) verstanden wird, können die Ziele, nämlich die Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, erreicht werden.Durch unsere langjährige Erfahrung und unseren intensiven Austausch mit den oberen Landesbehörden und den zuständigen Umweltämtern beraten wir Sie kompetent und flexibel.
Immer mehr wird dabei auch die GIS-Fähigkeit der Flächennutzungsplanung eine Rolle spielen. Wir haben uns mit unserer CAD/GIS-Software (AutoCAD Map 2012, ArcGIS 10.2 und DATAflor landXpert 2012) auf die Zukunft eingestellt.
Städtebauliche Konzeptionen
Unsere Siedlungen werden bedingt durch den Bevölkerungsrückgang und sich verändernde Bedürfnisse zukünftig einen beträchtlichen Wandel erleben. Dieser Wandel fordert neue Ideen im Umgang mit alten, „gewachsenen“ Siedlungsstrukturen, Neubaugebiete und Nutzungsbrachen.
Jede Situation verlangt nach einer individuellen Lösung. Dabei werden Erhaltungs-/Sanierungsgebiete solchen mit behutsamer „Ausdünnung“ oder flächenhaftem Abriss und völliger Neugestaltung gegenüberstehen.
Zukunftsfähige ökologisch und ökonomisch tragfähige Konzeptionen müssen dem Wandel Rechnung tragen und ihn für den Bürger erträglich und erlebbar formulieren.
Städtebauliche Konzeptionen (nicht Abrißbirnen) sollten die schlagkräftigsten Instrumente für ein neues Gesicht unserer Siedlungen sein.
Städtebauliche Satzungen
Ein weiteres Instrument um Baurecht zu schaffen sind, neben dem Bebauungsplan, die Städtebaulichen Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB.
Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Möglichkeit zur Erlangung von Baurecht die Günstigere ist. Bei der Beratung zum Planverfahren spielt die Art und die Menge der notwendigen Festsetzungen, die Dauer des Verfahrens und natürlich auch der finanzielle Aspekt eine Rolle.
Umweltplanung
Bebauungsplanung
Neben der Neuausweisung von Bauplätzen wird es in Zukunft immer wichtiger sein, bestehendes Baurecht den veränderten Bedürfnissen der Wirtschaft und der privaten Haushalte anzupassen.
Nur wenn die Bauleitplanung als Prozess (nicht als statisches Instrument) verstanden wird, können die Ziele, nämlich die Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, erreicht werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung und unseren intensiven Austausch mit den oberen Landesbehörden, den Landratsämtern und den zuständigen Umweltämtern beraten wir Sie kompetent und flexibel.
Flächennutzungsplanung
Gerade für die Flächennutzungsplanung gilt der Satz: Nur wenn die Bauleitplanung als Prozess (nicht als statisches Instrument) verstanden wird, können die Ziele, nämlich die Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung, Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt sowie Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, erreicht werden.Durch unsere langjährige Erfahrung und unseren intensiven Austausch mit den oberen Landesbehörden und den zuständigen Umweltämtern beraten wir Sie kompetent und flexibel.
Immer mehr wird dabei auch die GIS-Fähigkeit der Flächennutzungsplanung eine Rolle spielen. Wir haben uns mit unserer CAD/GIS-Software (AutoCAD Map 2012, ArcGIS 10.2 und DATAflor landXpert 2012) auf die Zukunft eingestellt.
Städtebauliche Konzeptionen
Unsere Siedlungen werden bedingt durch den Bevölkerungsrückgang und sich verändernde Bedürfnisse zukünftig einen beträchtlichen Wandel erleben. Dieser Wandel fordert neue Ideen im Umgang mit alten, „gewachsenen“ Siedlungsstrukturen, Neubaugebiete und Nutzungsbrachen.
Jede Situation verlangt nach einer individuellen Lösung. Dabei werden Erhaltungs-/Sanierungsgebiete solchen mit behutsamer „Ausdünnung“ oder flächenhaftem Abriss und völliger Neugestaltung gegenüberstehen.
Zukunftsfähige ökologisch und ökonomisch tragfähige Konzeptionen müssen dem Wandel Rechnung tragen und ihn für den Bürger erträglich und erlebbar formulieren.
Städtebauliche Konzeptionen (nicht Abrißbirnen) sollten die schlagkräftigsten Instrumente für ein neues Gesicht unserer Siedlungen sein.
Städtebauliche Satzungen
Ein weiteres Instrument um Baurecht zu schaffen sind, neben dem Bebauungsplan, die Städtebaulichen Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB.
Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Möglichkeit zur Erlangung von Baurecht die Günstigere ist. Bei der Beratung zum Planverfahren spielt die Art und die Menge der notwendigen Festsetzungen, die Dauer des Verfahrens und natürlich auch der finanzielle Aspekt eine Rolle.
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