Windpark Krummensee

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  • Auftraggeber

    Ener­gie­quelle GmBh

    Planungszeitraum

    2017–2026

    Fläche

    Leistungen

    Land­schafts­pfle­ge­ri­scher Begleit­plan, Arten­schutz­fah­bei­trag, avif­au­nis­ti­sches Gutach­ten, Fleder­maus­gut­ach­ten und Ausgleichs- und Ersatz­maß­nahme — CEF-Maßnahme zum Schutz des Kranichs

Inner­halb eines bestehen­den Wind­eig­nungs­ge­bie­tes ist die Errich­tung von vier Wind­ener­gie­an­la­gen mit einer Naben­höhe von 150 m und einem Rotor­durch­mes­ser von 141 m geplant. Das Vorha­ben dient der nach­hal­ti­gen Strom­erzeu­gung aus erneu­er­ba­ren Ener­gien und leis­tet einen wich­ti­gen Beitrag zur regio­na­len Ener­gie­wende. Im Vorfeld der Planung wurde das Projekt umfas­send ökolo­gisch unter­sucht. Hierzu erfolg­ten detail­lierte fach­gut­ach­ter­li­che Prüfun­gen zu Land­schafts­bild, Arten­schutz sowie zu vorkom­men­den Vogel- und Fleder­maus­ar­ten. Auch eine gezielte Erfas­sung des Rotmi­lans wurde durch­ge­führt. Die Ergeb­nisse wurden in entspre­chen­den Fach­bei­trä­gen und Gutach­ten doku­men­tiert und in die Planung inte­griert. Zur Sicher­stel­lung der arten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen wurde zudem eine vorge­zo­gene Ausgleichs­maß­nahme (CEF-Maßnahme) zum Schutz des Kranichs umge­setzt. Ziel dieser Maßnahme war die Entwick­lung eines geeig­ne­ten Brut­ha­bi­tats durch habi­tat­ver­bes­sernde Maßnah­men und Wieder­vernäs­sung, um die ökolo­gi­sche Funk­tion der Fort­pflan­zungs­stätte dauer­haft zu gewähr­leis­ten. Die Wirk­sam­keit wird im Rahmen eines fünf­jäh­ri­gen Erfolgs­mo­ni­to­rings über­prüft und fach­lich beglei­tet.