Windpark Krummensee

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Auftraggeber
Energiequelle GmBhPlanungszeitraum
2017–2026Fläche
Leistungen
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzfahbeitrag, avifaunistisches Gutachten, Fledermausgutachten und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme — CEF-Maßnahme zum Schutz des Kranichs
Innerhalb eines bestehenden Windeignungsgebietes ist die Errichtung von vier Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 150 m und einem Rotordurchmesser von 141 m geplant. Das Vorhaben dient der nachhaltigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und leistet einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende. Im Vorfeld der Planung wurde das Projekt umfassend ökologisch untersucht. Hierzu erfolgten detaillierte fachgutachterliche Prüfungen zu Landschaftsbild, Artenschutz sowie zu vorkommenden Vogel- und Fledermausarten. Auch eine gezielte Erfassung des Rotmilans wurde durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in entsprechenden Fachbeiträgen und Gutachten dokumentiert und in die Planung integriert. Zur Sicherstellung der artenschutzrechtlichen Anforderungen wurde zudem eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) zum Schutz des Kranichs umgesetzt. Ziel dieser Maßnahme war die Entwicklung eines geeigneten Bruthabitats durch habitatverbessernde Maßnahmen und Wiedervernässung, um die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätte dauerhaft zu gewährleisten. Die Wirksamkeit wird im Rahmen eines fünfjährigen Erfolgsmonitorings überprüft und fachlich begleitet.






